Das StudiHaus

In Eichstätt, im Sportbau, im Erdgeschoss … Mit der Sporthalle direkt oben drüber – deshalb manchmal ein bisschen laut – aber sonst: warm und gemütlich, mit allerlei technischem Schnickschnack – und das Schönste: Nur für die Studenten* … „Das StudiHaus“

(Ein Kontakt-Klick nun auch noch an exponierterer Stelle …)

Das StudiHaus bietet nicht nur Raum für die Sitzungen des Studentischen Konvents und für die Veranstaltungen der AKs und der Referate, sondern kann auch für private Feten von Studenten gemietet werden – und das geht so:

Reservierung

Das StudiHaus zu reservieren geht in den meisten Fällen ganz problemlos. Sofern frühzeitig ein entsprechender Antrag beim StudiHausbeauftragten eingereicht wird. Über die Belegung entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anträge.

  1. Das richtige Formular finden (Vgl. StudiHaussatzung)
    • für öffentliche Veranstaltungen entweder das Papier-Formular im Erdgeschoss des Sportbaus, im Briefkasten neben dem Konventsbüro abholen oder hier ein PDF-Formular aufrufen und ausdrucken.
    • für private Veranstaltungen gibt es ein entsprechend angepasstes PDF-Formular. Die Papier-Version kann im Konventsbüro abgeholt werden.
  2. den entsprechenden Antrag ausfüllen und mindestens drei Wochen vor dem Termin in besagten Briefkasten einwerfen (Achtung: Ausgefülltes und unterschriebenes Original in den Briefkasten werfen! Es genügt nicht den Antrag per E-Mail zu schicken!)
  3. Spätestens eine Woche vor dem Termin sollte der Antragssteller eine entsprechende Antwort (i.d.R. per E-Mail) bekommen (wenn nicht, am Besten nochmals anfragen)
  4. StudiHausbeauftragten treffen, um die entsprechenden Schlüssel in Empfang zu nehmen
  5. Fertig

Was geht und was nicht!

Dazu bitte zuerst die StudiHaussatzung lesen, und danach mit möglicherweise offen gebliebenen Fragen an den StudiHausbeauftragten wenden.

Die StudiHausbeauftragten

  • Christoph Becherer
  • Hildegard Eder
  • Hanna Lehner

Zu erreichen einerseits durch direktes Ansprechen auf dem Campus oder andererseits per E-Mail an: studihaus-ei@ku-eichstaett.de.


*) das generische Maskulin gilt gemäß der Gleichstellung von Mann und Frau laut GG Art. 3 (2) in gleicher Weise auch für Frauen.