Über den Konvent

Was macht der Konvent?

AStA, Konvent, Sprecherrat, Vorstand, Stupa – häh? Diese Seite soll dazu beitragen, Euch diese Begriffe etwas näher zu bringen und etwas Ordnung in dieses Kauderwelsch bringen.
Studentenparlament, Konvent, Studentische Versammlung usw. All diese Begriffe bezeichnen die gleiche Einrichtung. In Bayern – und somit auch an der Katholischen Universität Eichstätt (KUE) – ist im Bayerischen Hochschulgesetz festgelegt, dass die Studierendenvertretung an den Bayerischen Universitäten „Studentischer Konvent“ zu heißen hat. Trotzdem ist es an einigen Universitäten nach wie vor üblich, dass das Studentenparlament auch Studentenparlament (abgekürzt „Stupa“) oder AStA heißt. Egal – mehr oder weniger Rechte bekommt man deswegen jedoch nicht.

Was sind die Aufgaben des Studentischen Konvents?

Darüber wird immer wieder viel und gerne gestritten. Vor allem: Welche Rechte soll ein Studentischer Konvent haben? Doch auf die Diskussion um die verfasste Studierendenschaft wird an anderer Stelle eingegangen.

Im Bayerischen Hochschulgesetz werden folgende Aufgaben genannt:

  1. die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden,
  2. fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der Studierenden in den Kollegialorganen (Versammlung, Senat und Fachbereichsräten sowie in den anderen Gremien ergeben,
  3. die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden
  4. die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.

Wer sitzt im Studentischen Konvent?

An der Universität gibt es eine Vielzahl weiterer Gremien: hier seien erst mal aber nur der Senat, die Versammlung und die Fachbereichsräte genannt. Senat und Versammlung sind fakultätsübergreifende Gremien, die Fachbereichsräte gehören zur jeweiligen Fakultät (Link: Schaubild mit dem Aufbau unserer Universität). In all diesen Gremien sitzen Professoren/Professorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, nichtwissenschaftliches Personal (z. B. Verwaltungsangestellte) und eben auch Studierende. In jedem dieser Gremien verfügen die Professorinnen und Professoren über die absolute Mehrheit – auch dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahlen zu den einzelnen Gremien finden jeweils im Sommersemester statt (meist im Juni); für die Studierenden jährlich, für die anderen Angehörigen der Universität im Zwei-Jahres-Rhythmus. Die studentischen Vertreter im erweiterten Senat (3 Studierende), im Senat (2 Studierende) und in den Fachbereichsräten (je Fakultät zwei stimmberechtigte und zwei Studierende mit beratender Stimme, also je 4 Studierende aus jeder der acht Fakultäten) bilden gemeinsam den Studentischen Konvent. Hinzu kommt noch die Frauenbeauftragte der Studierenden, die von den Studentinnen in direkter Wahl (gleichzeitig mit den anderen Wahlen) gewählt wird. Der Studentische Konvent besteht somit aus bis zu 38 Studentinnen und Studenten, die alle stimmberechtigt sind.

Warum können es auch weniger sein? Es kommt vor, daß Studierende in verschiedenen Gremien sitzen, also zum Beispiel in der Versammlung und in einem Fachbereichsrat.

Die Amtszeit beginnt jeweils im Wintersemester (01.10.) und endet zum Ende des darauffolgenden Sommersemesters (30.09.).

Uni-Wahl – und was kommt dann?

Etwa zwei Wochen nach der Uni-Wahl lädt der Präsident der KUE die gewählten Studierenden zur "konstituierenden Konventssitzung" ein. Der Präsident leitet die Sitzung bis zur Wahl des/der Konventsvorsitzenden, dann übernimmt diese/r den Vorsitz. Gewählt werden weiter: ein/e Stellvertreter/in sowie der Sprecherrat, der aus vier Studierenden besteht. Die beiden Vorsitzenden und der Sprecherrat bilden gemeinsam den Vorstand des Konvents.

Was sind denn nun die Aufgaben des Konventsvorstandes?

Der Vorstand des Studentischen Konvents ist der AStA – nur daß er eben in Bayern nicht AStA heißen darf, sondern "Vorstand". Auch hier gilt: An einigen bayerischen Universitäten kümmert man sich wenig um die Vorschriften und der „Vorstand“ nennt sich einfach „AStA“.

Den Konventsvorstandes könnte man mit einer Geschäftsleitung, einem Verbandsvorstand oder aber mit einem kleinen „Kabinett“ vergleichen. Er führt die Geschäfte des Konvents und kümmert sich darum, daß die Aufgaben, die der Studentische Konvent hat (siehe oben) durchgeführt werden. Nimmt man die Aufgaben ernst, kommt da einiges zusammen: sei es nun „nur“ die Anforderung von Informationsmaterial (z. B. neue Bafög-Bestimmungen) und Weitergabe der Informationen an die Studierenden oder aber die Einrichtung einer neuen Stelle an der Universität – in diesem Fall kann der Briefwechsel schon mal einen ganzen Ordner füllen. Weitere ist eine, mit der Einführung der Studiengebühren, neu hinzugekommene Aufgabe, bei der Verteilung der studentischen Geldmittel im Sinne der Studierenden mitzuwirken. Obwohl die Studierendenvertretung nach wie vor mehrheitlich gegen Studiengebühren ist, müssen wir den Spagat gestalten, um soviel Einfluss bei der Verteilung der Studiengebühren zu nutzen, wie möglich. Diese neue Aufgabe hat sich inzwischen quasi zur Hauptbeschäftigung des Vorstandes entwickelt und nimmt vermutlich ähnlich viel Zeit in Anspruch, wie Studium und Privatleben der Vorstandsmitglieder zusammengenommen. Zuletzt hat der oder die Vorsitzende des Konvents regelmäßig zu Konventssitzungen einzuladen – während der Veranstaltungsdauer normalerweise einmal pro Monat.

Was passiert auf Konventssitzungen?

Eines vorweg: die Konventssitzungen sind in der Regel öffentlich, nur in ganz seltenen Ausnahmefällen wird der Konvent die Sitzung nichtöffentlich abhalten, dann aber meist auch nur zu einzelnen Punkten. Auch Gäste können an der Diskussion teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.

Der oder die Vorsitzende hat unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu den Sitzungen einzuladen. Obligatorischer Punkt ist jeweils der „Bericht aus den Gremien“: Hier werden die Studierenden über die Beschlüsse „ihrer“ Gremien (Senat, Versammlung, Fachbereichsräte) berichten – sofern diese nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Einerseits sollen die Vertreter in anderen Gremien informiert sein, wenn ähnliche Entscheidungen dort anstehen, aber auch „der oder die einfache Studierende“ hat so die Möglichkeit, sich über die Arbeit der gewählten Studierendenvertreter/innen zu informieren. Die weiteren Tagesordnungspunkte ergeben sich aus dem aktuellen Geschehen an der und um die Universität.

Die Arbeitssatzung des Studentischen Konvents.

Was machen die Referate?

Laut seiner Arbeitssatzung (Art.1) kann der Studentische Konvent zur Bewältigung seiner Aufgaben selbstständige Referate und Arbeitsgruppen einrichten. Beispielsweise gibt es ein Umweltreferat (veranstaltet eine Umweltringvorlesung mit namhaften Experten), ein Frauenreferat, ein Öffentlichkeitsreferat (unter anderem zuständig für das Informationsblatt des Studentischen Konvents: „KUaktuell“), einen AK Hochschulpolitik (hat ein Konzept zur Profilbildung an der KUE entwickelt, arbeitet zum Hochschulrahmengesetz, zum Bayerischen Hochschulgesetz), ein Sportreferat (organisiert unter anderem das Fußballturnier um den Ruprecht-Wimmer-Pokal), das Kulturreferat und andere. In den Referaten können alle Studierenden mitarbeiten, nicht nur Mitglieder des Konvents. Weiter wird in der Arbeitssatzung (Art.9) festgelegt, dass der Studentische Konvent das eigenständige Tun der Referate und Arbeitsgruppen finanziell unterstützt, dafür sollten diese einmal im Semester über ihre Arbeit schriftlich informieren. Praktischerweise ist deren Arbeit im kulturellen, sozialen und Restleben auf dem Campus meist so sichtbar, dass wir uns diese Berichte sparen können.

Wie schon erwähnt können alle Studierenden die öffentlichen Konventssitzungen besuchen und auch mit diskutieren. Auch das Konventsbüro, wo Ihr zu festen Sprechstunden Eure Repräsentantinnen und Repräsentanten antrefft, ist während der Vorlesungszeit tagsüber fast immer besetzt. Außerdem habt Ihr die Möglichkeit – und der Konvent freut sich sehr darauf – uns E-Mails oder Nachrichten in Papierform zukommen zu lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Referaten und Arbeitskreisen?

Offiziell - laut Arbeitssatzung des Studentischen Konvents - gibt es keinen! Tatsächlich allerdings, hat der Studentische Konvent eine interne und inoffizielle Unterscheidung zwischen Referaten und Arbeitsgruppen bzw. -kreisen getroffen, die sich dadurch begründet, dass für einige Bereiche Ansprechpartner notwendig vorgehalten werden müssen (=Referate), die Arbeitsgruppen dagegen "nur" zur Aufhellung des nebligen Alltags der Studierenden gedacht sind.

Welche Referate und Arbeitsgruppen es gibt sowie entsprechende Kontaktadressen findest Du unter Arbeitskreise und Referate. Für Alles, was nicht angeboten wird, können interessierte und engagierte Studierende eigene Arbeitsgruppen oder Referate auf jeder Konventssitzung vorstellen und durch die Zustimmung des Studentischen Konvents institutonalisieren lassen.

Was macht die Vollversammlung?

Das wichtigste Instrument für ein wenig praktizierte Basisdemokratie ist die studentische Vollversammlung. Diese muss mindestens einmal im Semester stattfinden. Der oder die Vorsitzende lädt alle Studierenden – in der Regel per Aushang auf dem Unigelände und Benachrichtigung durch den Newsletter – dazu ein.

Der/die Vorsitzende legt die Rechenschaftsberichte des Konvents und seiner Referate vor und informiert über die Zukunftsplanung. Alle Studierenden können Anträge stellen und alle anwesenden sind stimmberechtigt. Die Beschlüsse der Vollversammlung sind für den Konvent bindend.