Häufig gestellt Fragen (FAQ)
Wo finde ich die Modulbeschreibung zu meinen Modulen?
Um die Modulbeschreibung zu finden, müssen Sie im Vorlesungsverzeichnis (KU.Campus)
Ihren Studiengang (ggf. mit Eingabe eines bestimmten Semesters) aufrufen.
Die Modulbeschreibung öffnet sich, indem man den Modultitel, nicht den Veranstaltungstitel, anklicktt.
(Tipp: öffnen Sie die Modulbeschreibung mit "Rechtsklick" in einem neuen Fenster).
Was muss ich tun, wenn ich am Tag der Modulprüfung krank bin?
Sie müssen sich am Tag der Modulprüung im Prüfungsamt melden.
Genaue Hinweise finden Sie hier.
Kann ich Module aus höheren Semestern vorziehen?
Grundsätzlich ja, wenn der/die Dozent/in einverstanden ist und die Veranstaltungen des Moduls in den Stundenplan passen. Es ist dringend
darauf zu achten, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Welche Module kann ich als Wahlmodule belegen?
Die mögliche Belegung der Wahlmodule wird durch den § 22 Abs. 2 LPOI geregelt.
Im Lehramt an
Gymnasien dürfen Wahlmodule nur aus der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik (
nicht in EWS) belegt werden.
Im Lehramt an
Realschulen dürfen Wahlmodule aus der Fachwissenschaft, der Fachdidaktik oder den Erziehungswissenschaften belegt werden.
Im Lehramt an
Grundschulen dürfen Wahlmodule aus der Fachwissenschaft und/oder der Fachdidaktik des gewählten Unterrichtsfachs, den
Erziehungswissenschaften oder der Didaktik der Grundschule (= Grundschulpäd./-did. oder eines der gewählten Didaktikfächer) belegt werden.
Im Lehramt an
Hauptschulen dürfen Wahlmodule aus der Fachwissenschaft und/oder der Fachdidaktik des gewählten Unterrichtsfachs, den
Erziehungswissenschaften oder den Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule (= Didaktikfächer der HS) belegt werden.
Wer einen Bachelorabschluss anstrebt, muss die Wahlmodule entsprechend der Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer-Bachelor
seiner beiden Fächer belegen. Bei einem BA-Abschluss müssen die Wahlmodule mit einem Bezug zum gewählten Schwerpunkt belegt werden
(Vgl. PO BA RS/GY §19/20 bzw. PO BA GS/HS §§ 20/21 /allg. StO § 3 Abs. 1).
Muss ich Wahlmodule auch dann belegen, wenn ich keinen Bachelorabschluss anstrebe?
Ja! Wer die Wahlmodule nicht belegt, kann bei der Anmeldung zum Staatsexamen nicht die von der LPOI geforderten ECTS-Punkte nachweisen und wird somit
nicht zum Staatsexamen zugelassen.
Muss ich Wahlmodule dann belegen, wenn sie im Modulplan vorgesehen sind?
Nein! Wahlmodule können in jedem Semester (empfohlen ab dem 3. Semester) abgelegt werden. Wer ein Wahlmodul im 4. Semester ablegt obwohl im
idealtypischen Modulplan erst im 5. oder 6. Semester eines vorgesehen ist, der kann dieses Modul dort anrechnen lassen. Entscheidend ist, dass die
Summe der Wahlmodule belegt ist, nicht, wann diese Module absolviert wurden.
Welche Basisqualifikation muss ich belegen, wenn ich Grundschullehramt studiere?
Im Grundschullehramt müssen die Basisqualifikation Kunst, Musik und Sport sowie die fremdsprachliche Qualifikation Englisch
belegt werden, sofern das Fach nicht als Unterrichts- oder Didaktikfach gewählt wird. Informationen im Detail sind im gesonderten
Merkblatt zu finden.
Welche Basisqualifikation muss ich belegen, wenn ich Hauptschullehramt studiere?
Im Hauptschullehramt muss die Basisqualifikation Sport sowie die fremdsprachliche Qualifikation Englisch belegt werden, sofern das Fach
nicht als Unterrichts- oder Didaktikfach gewählt wird. Informationen im Detail sind im gesonderten Merkblatt zu finden.
Was heißt "Optional EWS" und was muss ich da belegen?
das Modul "Optional EWS" gibt es nur im Realschul- und Gymnasiallehramt. Es hat einen Umfang von 5 ECTS-Punkten und muss durch ein Module
entweder aus dem erziehungswissenschaftlichen oder aus den Fachdidaktischen Bereichen der studierten Fächer belegt werden.
Ich habe schon mal woanders bzw. etwas anderes studiert. Kann ich mir davon Leistungen anrechnen lassen?
Sofern Leistungen gleichwertig sind, können sie angerechnet werden. Ein entsprechender Antrag muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie auf der HP des
Prüfungsamtes.<
Kann man ein drittes Fach studieren?
Alle Schularten können mit einem Drittfach erweitert werden. Die LPOI gibt in den entsprechenden Paragraphen Auskunft
darüber womit jede einzelne Schulart erweitert werden kann (GS: § 35 Abs. 2; HS: § 37 Abs. 2; RS: § 39 Abs. 2; GY: § 60).
Vor Aufnahme des Drittfaches ist eine Beratung bei der Lehramtsstudienberatung zwingen vorgesehen. Die LPOI gibt in den jeweiligen Pragraphen der einzelnen
Fächer Auskunft darüber, ob es besondere Bestimmungen zur Erweiterung gibt und welche Prüfungsleistungen im Staatsexamen erbracht werden müssen.
(RS/GY) Kann ich mein Blockpraktikum auch in einem anderen Regierungsbezirk machen?
Grundsätzlich ja. Es muss in dem Fall mit dem Praktikumsamt der MB-Dienststelle des entsprechenden Regierungsbezirks und ggf. mit der
Schule abgeklärt werden, was bei der Anmeldung zu beachten ist.
Muss ich in den Modulen Unterrichten 1 und Unterrichten 2 insgesamt 2 Praxisseminare belegen?
Ja! Es muss zu jedem Fach ein Praxisseminar belegt werden.
Kann ich mein Blockpraktikum auch verkürzen?
Das Blockpraktikum II kann nur dann auf zwei Wochen verkürzt werden, wenn Im Praktikum "Unterrichten 1" nachweislich 5 Stunden Präsenzzeit absolviert wurden.
Das Formular für den Nachweis kann
hier heruntergeladen werden und verbleibt bis zur Anmeldung zum Staatsexamen
beim Studenten.
Was muss ich tun, wenn ich mein EWS Staatsexamen vorziehen möchte?
Bis zum Zeitpunkt der Prüfung (wenige Wochen vorher) müssen alle erziehungswissenschaftlichen Module gemäß Studienordnung,
der Vorbereitungskurs zum Blockpraktikum und mindestens ein Praktikumsmodul zum studienbegleitenden Praktikum
(mind. 35 ECTS-Punkte) abgelegt sein. Bei GS/HS zusätzlich noch die Gesellschaftswissenschaften (8 ECTS-Punkte).
Wie und wann kann ich mich zum Staatsexamen anmelden?
Die Anmeldung zum Staatsexamen erfolgt online über die HP des Kultusministeriums.
Die Anmeldefrist für den Termin Frühjahr endet i.d.R. am 1. August;
Die Anmeldefrist für den Termin Herbst endet i.d.R. am 1. Februar. Die Anmeldung erfolgt online über die
Homepage des KM.
Kann ich das Staatsexamen zur Notenverbesserung wiederholen?
Ja, eine Wiederholung des Staatsexamens zur Notenverbesserung ist einmal möglich. Hierbei kann EWS gesondert wiederholt werden, ansonsten muss die Staatsprüfung
im Ganzen (d.h. beide Fächer) wiederholt werden werden (vgl. § 15 LPOI).
Kann ich die Note meines Wahlmoduls in die Staatsexamensnote einrechnen lassen?
Ja. Ein entsprechender Antrag ist auf der HP des Prüfungsamtes verfügbar.
Antragsfrist für die Frühjahrsprüfung: 28.02. des entsprechenden Jahres
Antragsfrist für die Herbstprüfung: 31.08. des entsprechenden Jahres
Die Note des Wahlmoduls kann immer nur zur Gesamtnote des jeweiligen Faches dem das Wahlmodul angehört, gezählt werden. Bitte beachten Sie,
dass sich Ihre Gesamtnote auch verschlechtern kann, wenn Sie die Note des Wahlmoduls anrechnen lassen.
Wann muss ich meine Bachelorarbeit anmelden?
Die BA-Arbeit kann frühestens ab dem 5. Fachsemester – bei Nachweis von mind. 120 ECTS aus dem bisherigen BA-Studium angemeldet werden.
Es gibt keinen festen Termin. Die Arbeit muss so angemeldet werden, dass rechtzeitig zum Studienabschluss (beachten Sie die maximale Studeindauer der entsprechenden Prüfungsordnung) das Gutachten vorliegt.
Die Bachelorarbeit zählt als Prüfungsleistung zum jeweiligen Sommersemester, wenn sie bis spätestens 30.09. abgegeben wird. Wird die Bachelorarbeit
zum Ende eines Wintersemesters spätestens am 31.03. abgegeben, zählt sie als Prüfungsleistung noch zum Wintersemester.
Weitere Informationen über die Homepage des
Prüfungsamtes.<
Wie kann ich meine Bachelorarbeit als schriftliche Hausarbeit anrechnen lassen?
wenn Sie eine Bachelorarbeit, als Ersatz für die schriftliche Hausarbeit gem. § 29 Abs.12 Satz 1 Nr. 3 LPO I anrechnen lassen möchten,
müssen Sie eine Ausfertigung dieser Arbeit mit neuem Deckblatt (jetzt schriftliche Hausarbeit) versehen und in gebundener Form bei Frau Biersack
im Prüfungsamt einreichen. Diese Hausarbeit muss von einem Gutachter/einer Gutachterin (kann der/die frühere Betreuer/in sein) erneut bewertet
werden und wird dann zusammen mit dem Gutachten dem Kultusministerium übersandt. Bitte wenden Sie sich zur Klärung der zugehörigen Formalitäten
direkt an Frau Biersack im Prüfungsamt.
Was muss ich tun um einen Bachelorabschluss zu bekommen?
Im Lehramt
plus können Sie einen Zwei-Fächer-Bachelor Abschluss erwerben, in den beiden Fächern, die Sie studieren. Eines der beiden Fächer
muss zum Schwerpunkt ausgebaut werden d.h., Sie belegen die Wahlmodule und schreiben Ihre Bachelorarbeit in diesem Fach. Je nach Fächerkombination
und Schwerpunkt ist der Abschluss eines Bachelor of Arts oder eines Bachelor of Education möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Studienordnung Ihrer
Fächerkombination.