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Einschreibung und Mobilitätsbeihilfe der DFH
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Die Deutsch-Französische Hochschule unterstützt die Studierenden während ihrer Auslandsphase mit einem Stipendium, der so genannten Mobilitätsbeihilfe, in Höhe von monatlich 270 Euro. Dieses Stipendium ist jedoch an Bedingungen gebunden, die jeder Studierende sich vor Annahme des Geldes aufmerksam durchlesen sollte.
Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfe:
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Die Einschreibung bei der DFH muss nach dem ersten Studienjahr bis zum 30. September online erfolgt sein. Diese Einschreibung beinhaltet auch eine Verpflichtungserklärung in Bezug auf die Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe bei Studienabbruch. Darüber hinaus muss bis spätestens 15. November des zweiten Jahres eine Verpflichtungserklärung gegenüber der KU und dem IEP ausgefüllt werden.
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Die gesamte Summe (zurzeit 2.700 Euro) wird ungefähr im Dezember des Auslandsjahres zunächst auf ein Konto der KU und des IEP überwiesen und dann an die Studierenden weitergeleitet.
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Um die Beihilfen der DFH in den folgenden Auslandsjahren zu bekommen, ist es wichtig sich jährlich online bei der DFH rückzumelden. Studenten, die die Frist zwischen dem 2. Mai und 30. September nicht einhalten, droht die Exmatrikulation und somit der Ausschluss aus dem Studiengang. Studenten, die ein Jahr im Ausland gewesen sind, müssen zudem auf der Homepage der DFH einen Studierendenbericht ausfüllen, der zur Verbesserung der Qualität der geförderten Studiengänge beitragen sollen.
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Sollte der Studierende das Studium abbrechen oder nicht am gesamten Programm teilnehmen, fordert die DFH die Mobilitätshilfe zurück. Das Studium gilt dann als abgebrochen, wenn das Doppeldiplom nach fünf Jahren nicht erreicht wurde. Das gilt nicht für den Fall, indem ein Studierender eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat und damit gezwungen ist, das Studium zu beenden. Die DFH hat ein Informationsblatt zum Studienabbruch zusammengestellt (siehe Downloads).
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