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Master

IEPRennes

wirtschaftswissenschaftliche Fakultaet

Bewerbung für das Master-Programm
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft ist zulassungsbeschränkt. Diese Zulassungsbeschränkung muss von Jahr zu Jahr neu festgelegt werden, sie liegt derzeit bei 20 Studierenden pro Studienjahr (davon 10 Studienplätze für Studierende vom Institut d' Etudes Politiques de Rennes). Darüber hinaus ist die Absolvierung einer Eignungsfeststellung erforderlich.  Dies gilt auch für Absolventen des deutsch-französischen integrierten Zugangsstudiums,  die aber ggf. als besonders geeignete Bewerber gelten.
Bewerbungsschluss ist der 15. Juli eines Jahres. Studienvoraussetzungen sind gute Sprachkenntnisse in Französisch und einer weiteren modernen Fremdsprache, ein gutes Bachelor-Examen sowie berufliche Ziele, die mit diesem Studiengang verbunden sind. Die Bewerbung ist zu richten an: Dekanat der Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät, Deutsch-französischer integrierter Studiengang Politikwissenschaft, Universitätsallee 1, 85072 Eichstätt. Sie sollte Folgendes enthalten:

- Lebenslauf mit Lichtbild,
- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife,
- ein Bachelor-Examen oder einen diesem gleichwertigen ersten Hochschul-
abschluss, der ein mindestens dreijähriges Studium sowie den Erwerb von 180
Credit Points bescheinigt, von dem ein Jahr an einem französischen Institut
d'Etudes Politiques (IEP) oder an einer vergleichbaren Hochschule im Ausland
erfolgreich absolviert worden sein muss (das B.A.-Zeugnis kann nachgereicht
werden),
- ein maximal dreiseitiges Motivationsschreiben,
- gute Sprachkenntnisse in Französisch und in Deutsch sowie in einer weiteren
modernen Fremdsprache (z.B. Englisch, Spanisch), wobei der Nachweis der
Fremdsprachenkenntnisse durch den ersten Studienabschluss oder durch den
Nachweis gleichwertiger Sprachkenntnisse geführt werden kann.

Bewerber, die an einem französischen Institut d'Etudes Politiques (IEP) eine Jahresdurchschnittsnote mit einem Wert höher als 10,0 erworben haben, gelten als besonders geeignet. Bewerber, die an einer dem IEP vergleichbaren Institution studiert haben, müssen im Rahmen der Eignungsfeststellung ihre politikwissenschaftlichen Kenntnisse und ihre Motivation zur Bewerbung nachweisen können. Außerdem werden Fremdsprachenkenntnisse, Auslandserfahrung und interkulturelle Kompetenz des Bewerbers berücksichtigt. Praktika und Berufsziele, die in Verbindung zum Studiengang stehen, werden ebenfalls zur Bewertung herangezogen. Aufgrund einer ersten Vorauswahl werden geeignet erscheinende Bewerber zu Auswahlgesprächen eingeladen. Hierbei wird in der Regel auch eine schriftliche Arbeitsprobe verlangt.

Studienaufnahme und Immatrikulation
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft kann von Studienanfängern nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden. Die Einschreibefrist wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Die Einschreibung muss persönlich in der Studentenkanzlei erfolgen.

An Unterlagen müssen von Deutschen (einschl. ausländischen Bildungsinländern) vorgelegt werden:
- der Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellung;
- der Zulassungsbescheid;
-
die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Reifezeugnis) in beglaubigter Abschrift
oder Fotokopie;
-
ein Lebenslauf mit Angabe über den bisherigen Bildungsweg;
-
Einzahlungsnachweis über den Studienbeitrag und/oder die Semestergebühr;
-
Bescheinigung der Krankenkasse über das Bestehen einer Krankenversicherung
bzw. Befreiungsnachweis;
-
von Hochschulwechslern Studienbuch mit Exmatrikel der bisher besuchten
Hochschule;
-
Abschlusszeugnis des geforderten Zugangsstudiums.

An Unterlagen müssen von Ausländern vorgelegt werden:
-
der Zulassungsbescheid;
-
beglaubigter Nachweis der Studienberechtigung mit beglaubigter deutscher
Übersetzung (sofern nicht schon dem Zulassungsantrag beigefügt);
-
Reisepass mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung;
-
Einzahlungsnachweis über den Studienbeitrag und/oder die Semestergebühr;
-
Krankenversicherungsnachweis;
-
ein Zeugnis über eine bestandene Deutschprüfung bzw. Befreiungs-
bescheinigung. Diese Prüfung kann auch an der Universität abgelegt werden. Im
Falle des Nichtbestehens werden ausländischen Studienbewerbern Deutschkurse
als Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung angeboten.

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